Am 9. November 1993 verabschiedet der Niedersächsische Landtag ein neues Landesmediengesetz, welches den „Betriebsversuch zur Einrichtung von nichtkommerziellem Hörfunk und Offenen Kanälen“ verankert. Demnach sind 14 Versuchprojekte vorgesehen. Braunschweig ist zunächst nicht dabei. Erst am 28. November 1995 wird Braunschweig Versuchsgebiet für nichtkommerziellen Hörfunk.