Niedersachsen kompakt 15. Mai
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Lüneburger Heide als rechmäßiges Naturschutzgebiet bestätigt. Damit wurden die Klagen von Landwirten und Eigentümern gegen die Nutzungseinschränkungen abgelehnt. Mehr dazu von Nicole Beyes in Niedersachen kompakt. Zurück zur Mediathek