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Aus der Okerwelle-Sozialredaktion: Wann liegt beim Bürgergeld eine Bedarfsgemeinschaft vor?
Wenn mehrere Personen mit einem Bürgergeld-Empfänger im selben Haushalt zusammenleben, liegt eine so genannte Bedarfsgemeinschaft vor. Unter bestimmten Voraussetzungen haben aber auch Partner in getrennten Haushalten Anspruch auf Bürgergeld. Ralf Martin berichtet. Zurück zur Mediathek