window.dataLayer = window.dataLayer || []; function gtag(){dataLayer.push(arguments);} gtag('js', new Date()); gtag('config', 'G-E1LKZG5564', { 'anonymize_ip': true });
On
Air
Jetzt live hören

Okerwelle, jetzt in der Karlstr. 35

2018-08-30T22:06:49+02:0006.11.2007|

Seit November 2007 befindet sich das Studio in der Brunsviga (Karlstr. 35). Dort werden die ehemaligen Räume des Musikarchivs der Stadt Braunschweig genutzt. Grund für den Umzug war der ausgelaufene Mietvertrag für die Räume im Rebenring.

Das erste Studio

2018-03-06T10:18:25+01:0006.07.2002|

Das erste Studio wurde in der Leopoldstr. in unmittelbarer Nähe zum Braunschweiger Zentrum eingerichtet. Auf 700 m² gab es großzügigen Platz für Studios, Technik, Redaktionsräume und Besprechungsräume. Ein größzügiges Foyer diente als Kommunikationsmittelpunkt.

Radio Okerwelle zog um

2018-03-06T10:17:27+01:0006.06.2002|

Nach fünf Jahren wurden mit der verlängerten Lizenz auch die Fördermittel der NLM verringert. Als Sparmaßnahme wurde ein kleineres Funkhaus gesucht. Im Juni 2002 zog der Sender dann das erste Mal um. Die neue Adresse war der Rebenring 6 (direkt gegenüber der Hauptmensa). Hier standen nur noch 300 m² zur Verfügung.

Radio Okerwelle wurde “Bürgerrundfunk”

2019-05-23T12:24:55+02:0004.04.2002|

Im April 2002 wird der Betriebsversuch abgeschlossen und Radio Okerwelle in den Regelbetrieb überführt. Radio Okerwelle ist nun "Bürgerrundfunk" (statt bisher "nichtkommerzieller Hörfunk"). Der Sender muss nun auch Programmanteile in Form eines Offenen Kanals verbreiten. Die neue Lizenz gilt für 7 Jahre.

Lizenzantrag für Radio Okerwelle

2018-03-06T10:05:57+01:0001.03.1996|

Am 1. März 1996 wird der Lizenzantrag bei der NLM gestellt. Auch die "Braunschweig-Wolfsburger Radiogesellschaft" gibt einen Antrag ab. Die Versammlung der NLM entscheidet sich am 10. September 1996 zugunsten von Radio Okerwelle.

Braunschweig Versuchsgebiet für nichtkommerziellen Hörfunk

2018-03-06T10:04:50+01:0028.11.1995|

Am 9. November 1993 verabschiedet der Niedersächsische Landtag ein neues Landesmediengesetz, welches den "Betriebsversuch zur Einrichtung von nichtkommerziellem Hörfunk und Offenen Kanälen" verankert. Demnach sind 14 Versuchprojekte vorgesehen. Braunschweig ist zunächst nicht dabei. Erst am 28. November 1995 wird Braunschweig Versuchsgebiet für nichtkommerziellen Hörfunk.

Nach oben