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Psychische Erkrankung ist kein Dienstunfall: Verwaltungsgericht Braunschweig weist Klage eines Ex-Polizisten ab
Der ehemalige Polizeikommissar Nils Riechelmann ist seit Ende 2021 wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand. Als Polizist sichtete er vier Monate lang kinderpornographisches Material – und diese Tätigkeit löste bei ihm eine psychische Krankheit aus. Riechelmann wollte vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht die Anerkennung als Dienstunfall erstreiten, aber seine Klage wurde abgewiesen. [...]