Feste Stellen an deutschen Universitäten sind rar. Viele Akademikerinnen und Akademiker sind daher befristet angestellt. Sie können vor und nach der Promotion, also dem Erreichen des Doktortitels, jeweils sechs Jahre lang befristet an Unis arbeiten. Spätestens dann muss eine Festanstellung erfolgen – oder die Kündigung. Geregelt ist das im so genannten Wissenschafts-Zeitvertragsgesetz, kurz WZG. Das will die Bundesregierung nun reformieren. Marieke Eichner hat sich dazu an der TU Braunschweig umgehört.