Strahlenschutzamt warnt vor Online-Angeboten für Früherkennung
Die derzeit im Internet angebotenen Untersuchungen zur Früherkennung schwerer Krankheiten mittels Computertomographie sind rechtlich nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt eine exemplarische Analyse der Webseiten von radiologischen Praxen und Kliniken durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter. Radiologische Verfahren könnten bei der Früherkennung von Krebs- oder Herzerkrankungen eine wichtige Rolle spielen, sagte BfS-Präsidentin Inge Paulini. Allerdings müsse sorgsam bewertet werden, ob der Nutzen einer solchen Untersuchung die damit verbundenen Risiken rechtfertigt. Ein weiteres wichtiges Kriterium sei die Einhaltung der erforderlichen Qualitätsstandards, so Paulini. Die aktuellen Angebote im Internet sind der Studie zufolge nicht nur rechtswidrig, sondern auch irreführend, da die Informationen der meisten Anbieter Mängel aufweisen. Das BfS kommt zu dem Schluss, dass es dringend notwendig sei, bundeseinheitliche und rechtlich verbindliche Regelungen zu treffen. Laut Paulini ist das bislang nur beim Mammographie-Screening zur Feststellung möglicher Brustkrebs-Erkrankungen der Fall – dem einzigen legalen Angebot, das Röntgenstrahlung zur Früherkennung einsetzt.