Fördersätze und Einkommensgrenzen wurden angehoben

Wer Anfang Oktober ein Studium aufgenommen und noch kein BAföG beantragt hat, sollte dies bis spätestens Monatsende nachholen. Darauf hat das Studentenwerk OstNiedersachsen in Braunschweig hingewiesen. Nur dann werde die Förderung rückwirkend zum Semesterbeginn gewährt, sagte die Leiterin der Abteilung Studienfinanzierung, Brigitta Graef. Um die Frist zu wahren, genüge zunächst ein formloser schriftlicher Antrag. Weitere Unterlagen könnten dann nachgereicht werden. Generell empfahl Graef allen Studierenden, einen Antrag zu stellen – auch jenen, deren Eltern viel verdienen. Denn mit der jetzt in Kraft getretenen BAföG-Reform seien die Fördersätze angehoben und die Einkommensgrenzen gesenkt worden. Zudem hängt ein Anspruch laut Graef von vielen Faktoren ab – wie etwa Geschwistern, die noch in der Ausbildung sind. Probieren gehe deshalb im wahrsten Sinn des Wortes über Studieren.