SoVD rät Anspruch beizeiten prüfen zu lassen
Viele Geringverdiener in der Region haben möglicherweise erstmals Anspruch auf Wohngeld. Darauf hat der Sozialverband (SoVD) in Braunschweig hingewiesen. Grund ist die Erhöhung der Mietzuschüsse zum 1. Januar 2020. Auch die Einkommensgrenzen wurden angehoben. Dadurch könne sich auch ein höheres Wohngeld als bisher ergeben, sagte SoVD-Regionalleiter Kai Bursie (Bild). Wer sich unsicher sei, sollte mögliche Ansprüche deshalb beizeiten prüfen lassen. Ob ein Haushalt wohngeldberechtigt ist, hänge von verschiedenen Faktoren ab, so Bursie – unter anderem vom Einkommen und der Miethöhe, aber auch davon, wie viele Personen im gemeinsamen Haushalt leben. Anträge werden von den Wohngeldämtern der Städte und Gemeinden entgegengenommen.