Handwerkskammer begrüßt Neuregelung im Berufsbildungsgesetz

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hat eine Neuregelung im Berufsbildungsgesetz begrüßt, die Auszubildenden ermöglicht, den praktischen Teil ihrer Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Bisher musste dafür ein besonderer Grund nachgewiesen werden, etwa die Pflege von Angehörigen oder die Betreuung von Kindern. Seit dem Jahreswechsel sei dies nicht mehr erforderlich, sagte Kammerpräsident Detlef Bade (Bild). Wenn Betrieb und Azubi sich einig sind, kann die Arbeitszeit demnach um bis zu 50 Prozent verkürzt werden. Die Ausbildungsdauer und die Vergütung werden entsprechend angepasst. Bade sieht in der Neuregelung Vorteile für beide Seiten: Jugendliche, die aus persönlichen Gründen keine Vollzeitausbildung antreten können oder wollen, hätten nun eine zweite Chance. Und den Betrieben biete sich damit eine größere Auswahl von Bewerbern.