Kurzarbeitergeld kann eventuell mit Grundsicherung aufgebessert werden
Wer Kurzarbeitergeld bezieht, hat möglicherweise einen Anspruch auf Grundsicherung. Darauf hat das Jobcenter Braunschweig hingewiesen. Vor allem Geringverdiener könnten ihr mageres Kurzarbeitergeld demnach mit Leistungen vom Jobcenter aufbessern, wenn sie von einem hohen oder sogar vollständigen Arbeitsausfall betroffen sind. Nach Angaben von Geschäftsführer Jörg Hornburg (Bild) werden die Leistungen aber nur bis zur Höhe des regulären Arbeitslosengeldes II gewährt. Darauf werden alle Haushaltseinkünfte angerechnet, also auch das Kurzarbeitergeld, außerdem Kindergeld oder Einkommen des Partners. Schulden, Stromabschläge und freiwillige Unterhaltszahlungen werden nicht berücksichtigt. Da jeder Antrag individuell geprüft werden muss, empfiehlt Hornburg, sich vorher auf der Jobcenter-Homepage zu informieren, ob tatsächlich ein Anspruch besteht.