SoVD rät zu Anpassung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wer eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erstellt hat, sollte die Unterlagen jetzt dringend prüfen. Darauf hat der Sozialverband SoVD hingewiesen. Aktueller Anlass sei der Tod von zwei Corona-Patienten in Niedersachsen, sagte SoVD-Regionalleiter Kai Bursie. Beide hätten eine künstliche Beatmung in ihrer Patientenverfügung ausgeschlossen. Zur Zeit könne eine intensivmedizinische Betreuung aber lebensrettend sein, so Bursie. Deshalb sei eine Anpassung der Dokumente jetzt besonders wichtig. Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen vorgenommen werden sollen. Mit einer Vorsorgevollmacht werden die Personen bestimmt, die sich gegebenenfalls um Behördenangelegenheiten oder Vermögensdinge kümmern sollen. Wer noch keine diesbezügliche Vorsorge getroffen hat, sollte sich schnellstmöglich damit auseinandersetzen, sagte der SoVD-Experte. Er empfahl, sich dabei kompetente Unterstützung zu holen, selbst erstellte Dokumente aber zumindest fachmännisch prüfen zu lassen.