Stadt Braunschweig weist auf Verbot hin

Das Befahren der Oker und anderer natürlicher Fließgewässer mit Motorboten ist in Braunschweig verboten. Darauf hat die Stadtverwaltung aus gegebenem Anlass hingewiesen. In letzter Zeit seien wiederholt Boote beobachtet worden, die mit Elektromotoren angetrieben werden, hieß es. Die Stadtverwaltung habe lediglich einigen gewerblichen Boots- und Floßbetreibern das Befahren der Oker mit Motorfahrzeugen gestattet. Für den privaten Gebrauch sei diese Möglichkeit nicht eröffnet worden, da die Frequentierung der Oker mit Motorfahrzeugen dadurch in einem Maße ansteigen könnte, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet wäre.