So genannte Elektroroller müssen nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Das geht aus einem aktuellen Gerichtsurteil hervor. Dabei ging es um einen gehbehinderten Rentner. Er hatte sich als Hilfsmittel einen E-Roller zugelegt und forderte die Kosten anschließend von der Krankenkasse zurück. Ralf Martin aus Okerwelle-Sozialredaktion berichtet.