Erleichterter Zugang zu Sozialleistungen bis Jahresende verlängert
Der vereinfachte Zugang zu Hartz IV und Leistungen der Grundsicherung in der Corona-Pandemie ist bis zum Jahresende verlängert worden. Darauf hat der Sozialverband SoVD in Braunschweig hingewiesen. Unter anderem bleibt die Vermögensprüfung damit weiterhin ausgesetzt. Leistungsberechtigte müssen lediglich erklären, dass sie nicht über ein erhebliches Vermögen verfügen. Ebenso wird weiterhin nicht geprüft, ob Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Die Sonderregelung war im letzten Jahr eingeführt worden, um einen schnelleren und unbürokratischeren Bezug von Leistungen zu ermöglichen. Das gilt laut SoVD auch für die so genannte ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt für Menschen, deren Erwerbseinkommen oder Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, sowie Selbstständige mit geringen Einkünften.