SoVD rät zum Widerspruch gegen fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide

Der Sozialverband SoVD in der Region empfiehlt dringend, Hartz-IV-Bescheide genau zu prüfen. Viele Mitteilungen der Jobcenter seien nicht korrekt und wiesen zudem immer wieder die gleichen Fehler auf, sagte SoVD-Regionalleiter Kai Bursie. Als Beispiel nannte er eine falsche Ermittlung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung, weil Änderungen der geltenden Richtlinien nicht beachtet würden. Auch das Einkommen werde oft falsch berechnet, weil abzusetzende Beträge nicht berücksichtigt würden. Darüber hinaus würden Personen oft unrechtmäßig einer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet – etwa, wenn Hartz-IV-Empfänger zusammen in einer WG leben. All diese Fehler führten dann zu einer Minderung des Regelsatzes, so Bursie. Er riet Betroffenen, Widerspruch gegen solche Bescheide einzulegen. Laut SoVD war das allein im Jahr 2020 bundesweit mehr als 500.000 Mal der Fall.