Oberverwaltungsgericht kippt Begrenzung auf 500 Fans

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die coronabedingte Besuchergrenze bei Veranstaltungen unter freiem Himmel gekippt. Diese Beschränkung auf maximal 500 Zuschauer sei für sehr große Veranstaltungsorte wie Fußballstadien nicht mehr angemessen, so die Richter. Sie folgten damit einem Antrag der Drittligisten Eintracht Braunschweig, SV Meppen und VfL Osnabrück. Das Urteil ist rechtskräftig und gilt für alle Freiluft-Veranstaltungen in Niedersachsen. Allerdings muss in jedem Einzelfall eine Genehmigung der örtlichen Behörden eingeholt werden. Eintracht-Geschäftsführer Wolfram Benz begrüßte die Entscheidung. Es gehe nicht um eine Sonderrolle für den Profifußball, sondern um Chancengleichheit gegenüber den Clubs in anderen Bundesländern. Das Braunschweiger Gesundheitsamt hat dem Eilantrag der Löwen laut Benz bereits zugestimmt. Damit dürfen morgen gegen die Reserve des SC Freiburg bis zu 8.700 Fans ins Stadion.