BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Braunschweig

Der ehemalige Geschäftsführer des Klosterhotels Wöltingerode in Vienenburg muss endgültig hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig als unbegründet verworfen. Der 50-Jährige war im Mai letzten Jahres wegen gewerbsmäßiger Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er war angeklagt, seinen früheren Arbeitgeber um mehr als 150.000 Euro geprellt zu haben. Der BGH bestätigte auch die Einziehung seines Vermögens. Damit ist das Braunschweiger Urteil rechtskräftig. Der damalige Hotelmanager war 2017 fristlos entlassen worden, weil er heimlich ein Konkurrenz-Unternehmen gegründet hatte. Schon zehn Jahre vorher hatte er bundesweit für Aufsehen gesorgt: Seinerzeit war er bei der Wahl zum Oberbürgermeister von Landau in der Pfalz angetreten – mit einem falschen Doktortitel und geschöntem Lebenslauf. Dafür war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden.