Stadt Braunschweig erinnert an Leinenzwang für Hunde

Mit Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. April müssen Braunschweigs Hundehalter ihre Vierbeiner in der freien Landschaft wieder an die Leine nehmen, damit sie nicht streunen oder wildern. Darauf hat die Verwaltung hingewiesen. Die Vorschrift gilt demnach bis zum 15. Juli für zahlreiche Grünflächen im Stadtgebiet. Der Leinenzwang umfasst ausdrücklich auch die zugehörigen Wege und Gewässer. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden. Wie es weiter hieß, gibt es Ausnahmen etwa für Blinden- und Hütehunde. Auch auf eigens ausgewiesenen oder eingezäunten Flächen ist der Leinenzwang ganzjährig aufgehoben. Detaillierte Informationen sind auf dem Internetportal der Stadt Braunschweig verfügbar unter dem Link „Bürgerservice“. Mehr zum Thema „Brut- und Setzzeit“ hören Sie auch in einer der nächsten Ausgaben von Region aktuell auf Radio Okerwelle.