Jobcenter dürfen Differenz zwischen Schüler- und 9 Euro-Ticket zurückfordern
Hartz-IV-Empfänger in Niedersachsen müssen sich darauf einstellen, dass sie eine mögliche Ersparnis im Zusammenhang mit dem 9 Euro-Ticket zurückzahlen müssen. Das Land überlässt den Jobcentern die Entscheidung, ob bedürftige Familien den Differenzbetrag zum regulären Schülerticket behalten oder erstatten müssen. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland meldet, gehen die Bundesländer unterschiedlich damit um: Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Brandenburg verzichten auf eine Rückzahlung, andere berufen sich auf eine „ungerechtfertigte Besserstellung gegenüber Nichtleistungsbeziehern“, darunter auch Niedersachsen. Die Partei „Volt“ reagierte empört: Damit werde eine Entlastungmaßnahme gerade für diejenigen bürokratisiert, die sie am meisten brauchen, sagte ein Sprecher des Landesverbandes. Der Andrang auf das 9 Euro-Ticket zeige, wie sozialverträgliche Klimapolitik funktionieren könne. Derart einfache, regionsübergreifende und bezahlbare Angebote müssten ausgeweitet werden, statt das ohnehin zeitlich begrenzte 9 Euro-Ticket zu verkomplizieren, so der Sprecher.