Hartz IV-Empfänger haben möglicherweise Anspruch auf Erstattung
Hartz IV-Empfänger haben möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung der Aufwendungen, die durch die Nachforderung von Heizkosten entstehen. Darauf hat der DGB Südost-Niedersachsen hingewiesen. Diese finanzielle Hilfe könne ein entscheidender Rettungsanker sein und sollte deshalb genutzt werden, sagte Regionsgeschäftsführer Michael Kleber. Wer durch Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise in Not gerät, müsse sich nicht dafür schämen, zum Jobcenter zu gehen. Der Ausgleich wird demnach für jenen Monat gewährt, in dem die Nachzahlung fällig wird. Voraussetzung ist, dass der Anspruch auf Hartz IV-Leistungen in diesem Monat wegen der Nachforderung höher ist als das Einkommen des Empfängers. Dabei gehe es oft um mehrere hundert Euro, so der Gewerkschafter.