Wer als Rentner nebenher arbeitet, muss in bestimmten Fällen aufpassen, dass er die Zuverdienstgrenzen nicht überschreitet: Zum Jahreswechsel haben sich einige Vorschriften geändert, erläutert der Regionalleiter des Sozialverbandes SoVD in Braunschweig, Kai Bursie, im Gespräch mit Wolfgang Altstädt.