OVG Lüneburg weist Beschwerde von Klima-Aktivisten ab
Eine für Sonntag nächster Woche geplante Fahrraddemo von Klima-Aktivisten auf der A39 ist endgültig geplatzt. Bis zu 500 Teilnehmer wollten mit der Fahrt von Braunschweig nach Wolfsburg unter anderem gegen den umstrittenen Ausbau der A39 protestieren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat jetzt ein entsprechendes Verbot des Verwaltungsgerichts Braunschweig bestätigt. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. In der Begründung heißt es, der öffentliche Straßenraum stehe zwar grundsätzlich für Versammlungen zur Verfügung. Eine Autobahn sei allerdings nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen zugänglich. Dennoch seien Demonstrationen in Ausnahmefällen auch auf Autobahnen möglich, so das OVG. Im konkreten Fall sei dies aber trotz des direkten Bezuges nicht gegeben – unter anderem wegen der möglicherweise höheren Unfallgefahr. Die Stadt Braunschweig hatte zuvor schon eine Fahrrad-Demo untersagt, die für letzten Sonntag in umgekehrter Richtung geplant war. Auch diese Entscheidung war von den Verwaltungsrichtern bestätigt worden.