Landkreis Wolfenbüttel wehrt sich gegen „Verschuldungspflicht“

Acht Landkreise in Niedersachsen haben eine Verfassungsbeschwerde gegen den Landtag eingereicht, darunter der Landkreis Wolfenbüttel. Das geht aus einer Mitteilung des Staatsgerichtshofs in Bückeburg (Bild) hervor. Die Landkreise wehren sich damit gegen ein Gesetz, das sie ihrer Ansicht nach zu einer höheren Verschuldung zwingt. Darin heißt es, dass es Kommunen zur Bewältigung aktueller Krisen leichter möglich sein soll, Kredite aufzunehmen. Die Landkreise wollen statt dessen mehr Geld vom Staat. Der Niedersächsische Landkreistag stützt diese Forderung: „Wir wollen nicht, dass die Landkreise die Lasten des Ukraine-Kriegs tragen, indem sie eigene Schulden machen müssen“, sagte Geschäftsführer Hubert Meyer. Er bezeichnete den entsprechenden Absatz im Gesetz als „rechtlich und formell verfassungswidrig“. Vom zuständigen Innenministerium hieß es, man werde sich dazu vorerst nicht äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.