Stadt Braunschweig korrigiert bisherige Regelung

Die Stadt Braunschweig geht nicht mehr grundsätzlich gegen Klima-Aktivisten vor. Das ursprüngliche Verbot von unangemeldeten Versammlungen gilt künftig nur noch für bestimmte Straßen. Laut Verwaltung wurde die bisherige Verfügung an die aktuelle Rechtsprechung angepaßt. Weiterhin untersagt ist demnach unter anderem die Blockade der Zufahrten zu Kliniken, Polizei und Rettungsdiensten. Das Verbot gilt auch für alle Autobahnen, die vierspurigen Haupteinfall- und -ausfallstraßen, den Wilhelminischen Ring sowie wichtige Innenstadt-Straßen wie den Bohlweg. Außerdem wurde die Strafandrohung dahingehend modifiziert, dass jetzt nur noch besonders schwere Blockaden verfolgt werden wie etwa Festkleben (Bild), Einbetonieren oder Anketten. Bei Verstößen droht den Aktivisten auch in Zukunft ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro. Hintergrund ist den Angaben zufolge ein Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dabei ging es um eine Verfügung der Stadt Aschaffenburg, die mit der bisherigen Regelung in Braunschweig vergleichbar war. Foto (c) „Letzte Generation“