Bürgerbegehren zum Bahnübergang Grünewaldstraße ist unzulässig

Das Bürgerbegehren zum Bahnübergang Grünewaldstraße in Braunschweig ist unzulässig. Das hat der Verwaltungsausschuss entschieden. Das Gremium verwies auf die Niedersächsische Kommunalverfassung. Danach sind Bürgerbegehren nicht statthaft, die sich auf ein Planfeststellungsverfahren beziehen. Die Neugestaltung des Bahnübergangs im Östlichen Ringgebiet ist seit Langem umstritten. Die Stadt und die Ratsmehrheit machen sich für eine Unterführung stark, die Initiatoren des Bürgerbegehrens plädieren dagegen ebenso wie CDU und BIBS für die Beibehaltung der bisherigen Schranken mit kürzeren Schließzeiten.
Themenfoto (c) Erich Westendarp