Im Lexikon findet man unter dem Stichwort „Barrierefreiheit“ folgende Erläuterung: „Barrierefreiheit bezeichnet eine Gestaltung der baulichen Umwelt in der Form, dass sie von Menschen mit und ohne Behinderungen in gleicher Weise genutzt werden kann“. Das ist zwar zutreffend, aber auch etwas irreführend – denn diese Definition zielt zu einseitig auf Menschen mit Handicap ab, sagt Patrick Dohmen von der Gütegemeinschaft Barrierefreiheit. Deshalb werde der Begriff oft falsch interpretiert.