NBank nimmt ab sofort Anträge entgegen
Privathaushalte in Niedersachsen können ab sofort weitere Landeshilfen für Schäden beantragen, die beim so genannten Weihnachtshochwasser 2023 entstanden sind. Darauf hat die Stadt Braunschweig hingewiesen. Grundlage ist eine entsprechende Richtlinie, die jetzt vom Wirtschaftsministerium veröffentlicht wurde. Der Katalog umfasst demnach Finanzhilfen für betroffene Privathaushalte bei der Instandsetzung oder dem Ersatz von Gebäuden, der Wiederherstellung von Zuwegen wie etwa Brücken sowie der Reparatur oder Wiederbeschaffung von Hausrat. Bewilligungsbehörde ist die landeseigene NBank. Sie hat auf ihrem Kundenportal alle erforderlichen Infos und Antragsformulare zusammengestellt. — Foto (c) André Wisniewski