Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen bei einer schweren Erkrankung ergriffen werden sollen. Die entsprechenden Vorgaben werden in einer Patientenverfügung festgelegt. Was muss dabei beachtet werden – und wann kommt möglicherweise auch eine Vorsorgevollmacht in Frage? Nicole Beyes hat mit dem Fachanwalt Lutz Averdiek über die wichtigsten Punkte gesprochen.