Stadt Braunschweig schlägt dem Rat angepasste Hebesätze vor
Die Braunschweiger Verwaltung hat dem Rat eine Änderung der Grundsteuerhebesätze vorgeschlagen. Hintergrund ist die bundesweite Steuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Das Land Niedersachsen hat dazu verfügt, dass die Steuereinnahmen nach der Reform in etwa so hoch sein müssen, wie zuvor. Trotzdem werde es zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen, so die Stadt Braunschweig. Das könne sowohl höhere als auch niedrigere Steuersätze für Grundstückseigentümer bedeuten. Die Verwaltung schlägt vor, den Grundsteuerhebesatz A für landwirtschaftliche Flächen von 320 auf 400 Prozent anzuheben. Bei der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke sei eine Erhöhung von 600 auf 750 Prozent vorgesehen. Es könne im Laufe des kommenden Jahres aber noch zu Anpassungen der örtlichen Hebesätze kommen, so die Stadt. Der Rat muss die Änderungssatzung in seiner Sitzung am 5. November noch beschließen. – Themenbild (c) Pixabay