BUND und NABU Niedersachsen reichen Begründung fristgerecht ein
Der BUND und der NABU Niedersachsen haben fristgerecht die Begründung für ihre Klage auf Rücknahme der Genehmigung von Schacht Konrad als Atommülllager beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Ein Endlager dürfe nur in Betrieb gehen, wenn die Langzeitsicherheit nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik erwiesen sei, so die Klägerinnen. Dies sei bei Schacht KONRAD nicht der Fall. Die Lücken im Sicherheitsnachweis seien eklatant und mannigfaltig. Der Vorstoß wird vom Bündnis „Salzgitter gegen Konrad“ unterstützt. In dem früheren Erzbergwerk sollen voraussichtlich ab 2030 radioaktive Abfälle aus ganz Deutschland eingelagert werden. – Foto (c) BGE