Wer sich um die Kindererziehung kümmert, stellt seinen Job oft ganz zurück oder arbeitet in Teilzeit. Zum Ausgleich werden dafür so genannte Rentenpunkte gutgeschrieben. Von dieser Regelung profitieren vor allem Mütter. Aber auch Väter können einen Anspruch geltend machen – vorausgesetzt, sie stellen einen entsprechenden Antrag. Wolfgang Altstädt hat über dieses Thema mit Kai Bursie vom Sozialverband SoVD in Braunschweig gesprochen.