Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung der Stadt Braunschweig
Das Verwaltungsgericht Braunschweig (Bild) hat das Waffenverbot gegen ein Mitglied der rechtsextremen Partei „Die Heimat“ bestätigt. Wie es in einer Mitteilung heißt, lehnte die Kammer einen Eilantrag ab, mit dem sich der Mann gegen einen entsprechenden Bescheid der Stadt wehrte. Er betreibt einen Online-Shop für Survival- und erlaubnisfreie Waffen und veröffentlicht auch Schulungsvideos. Nach Auffassung des Gerichts besitzt er aufgrund seiner Parteimitgliedschaft nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für den Erwerb oder den Besitz von Waffen. Das heutige Urteil bezieht sich den Angaben zufolge auf eine Grundsatzentscheidung von 2017: Damals hatte das Bundesverfassungsgericht der NPD-Nachfolgeorganisation verfassungsfeindliche Bestrebungen attestiert. Anfang 2024 hatten die Karlsruher Richter die Partei zudem für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgenommen – mit der Begründung, „Die Heimat“ missachte weiterhin die freiheitlich-demokratische Grundordnung und ziele auf deren Beseitigung ab. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Braunschweig verstößt das Verbot auch nicht gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit. Das Schutzinteresse der Allgemeinheit sei höher zu bewerten als das berufliche Interesse des Antragstellers, Waffen erwerben und besitzen zu dürfen. — Foto (c) Creative Commons 3.0_Bettina Wedde