Rachemörder muss lebenslang in Haft
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Braunschweiger Landgerichts im sogenannten Rachemord-Prozess bestätigt. Laut Mitteilung des Landgerichts verwarf der BGH die Revision des Angeklagten als unbegründet. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig. Die neunte Strafkammer hatte den Mann im vergangenen Oktober wegen gemeinschaftlichen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sein Opfer in der Schweiz an einen abgelegenen Ort gelockt und erstochen hatte. Seine Schwester soll dem Opfer dazu zuvor online eine Liebesbeziehung vorgetäuscht haben. Das Motiv konnte vor Gericht nicht im Detail geklärt werden. Die Schwester des Verurteilten brachte das Opfer wohl mit dem Tod ihres Vaters in Verbindung. – Symbolbild (c) pixabay