Braunschweiger Verwaltungsgericht bestätigt Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt
Ein sogenannter Problemwolf in Niedersachsen darf unter Auflagen zum Abschuss freigegeben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden und damit eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt bestätigt. Dagegen gerichtete Eilanträge zweier Umweltvereinigungen wurden abgelehnt. Der Wolfsrüde mit der Kennung „GW3559m“ sei an einer Vielzahl von Nutztierrissen in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel sowie im Raum Wolfsburg beteiligt gewesen, so das Gericht. In diesem Fall würden die Ausnahmevorschriften des Naturschutzgesetzes zur Tötung streng geschützter Tiere greifen, da weiterhin ernste landwirtschaftliche Schäden drohten. Die Richter wiesen darauf hin, dass eine verbesserte Einzäunung der Schafe nicht ausreiche, da der Wolf bereits stromführende Zäune übersprungen habe. Die Antragsteller könnten gegen den Beschluss noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.