Oberlandesgericht bestätigt Amtsenthebung von kopftuchtragender Schöffin

Das Landgericht Braunschweig hat eine Schöffin zu Recht ihres Amtes enthoben, weil sie nicht auf ihr Kopftuch verzichten wollte. Im Berufungsverfahren hat das Oberlandesgericht die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. In der Begründung heißt es, Personen mit richterlichen Aufgaben dürften im Saal keine sichtbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen zum Ausdruck bringen. Insofern verstoße das Tragen eines Kopftuches gegen das staatliche Neutralitätsgebot und gegen das Niedersächsische Justizgesetz. Die Frau hatte zuvor betont, das Kopftuch aus religiösen und nicht aus politischen Gründen zu tragen. Das OLG stufte den Schutz des Vertrauens in die Neutralität der Justiz aber höher ein als die Religionsfreiheit der Betroffenen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. — Abb. (c) Gerd Altmann