Städtisches Klinikum Braunschweig prüft Auszahlung von Corona-Prämie
Nach dem Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichts prüft das Städtische Klinikum die Auszahlung von ursprünglich nicht gezahlten Corona-Prämien an eine Teilzeitbeschäftigte. Man stehe in einem engen Austausch mit dem Versicherer, teilte die Krankenhausverwaltung mit. Sollte sich letztgültig herausstellen, dass das Städtische Klinikum die infrage stehenden Mittel anders hätte beantragen müssen, sei das Klinikum in der Lage, diesen Fall über seine Haftpflichtversicherung abzubilden, hieß es weiter. Und: Sollte sich bestätigen, dass es sich bei dem vorliegenden Urteil um einen Präzedenzfall handele, werde das Städtische Klinikum diesen Fall ebenfalls mit der Versicherung abklären, um die Auszahlung der Mittel ohne Notwendigkeit für eine Sammelklage zu ermöglichen. Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hatte jüngst der Klage einer Teilzeitbeschäftigten des Klinikums stattgegeben, die keine Corona-Prämie erhalten hatte. – Symbolbild (c) pixabay