Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes abgelehnt. Dieser hatte unter anderem gegen die Hochstufung zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geklagt. Die Bewertung entspreche inhaltlich der im allgemeinen Sprachgebrauch verbreiteten Bezeichnung „gesichert rechtsextremistisch“, teilte das Gericht mit. Die Reaktionen und weitere Meldungen aus unserem Bundesland jetzt in Niedersachsen kompakt mit Marieke Eichner.