Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Umweltschützern ab
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A39 zwischen Weyhausen und Ehra bestätigt. Mit ihrem Urteil wiesen die Leipziger Richter eine Klage der Umweltorganisation BUND ab. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Industrie- und Handelskammern Braunschweig und Lüneburg-Wolfsburg heißt es, die Entscheidung sei ein wichtiger Impuls für die regionale Wirtschaft. Die A39 sei das wichtigste Infrastrukturprojekt im Osten Niedersachsens. Sie werde die Erreichbarkeit für Unternehmen und Beschäftigte deutlich verbessern. Beide Kammern forderten einen zügigen Start der Bauarbeiten für das gut 14 Kilometer lange Teilstück. Auch der Braunschweiger Oberbürgermeister Thorsten Kornblum reagierte erfreut: Der Weiterbau der A39 sei ein wichtiger Beitrag für leistungsfähige und sichere Verkehrsverbindungen – gerade auch für den Gütertransport, sagte der SPD-Politiker. Kornblum wörtlich: „Im Interesse der Wirtschaft unserer Region dürfen keine weiteren Verzögerungen eintreten.“ Ähnlich äußerte sich sein Wolfsburger Amtskollege Dennis Weilmann (CDU). Die Braunschweiger Grünen halten den Ausbau dagegen weiterhin für den „falschen Weg“: Ihr OB-Kandidat Michael Walther erklärte, statt in neue Autobahnen zu investieren, sollten die ohnehin knappen Mittel für den Erhalt bestehender Infrastruktur und den Ausbau des ÖPNV verwendet werden. Der BUND hatte in seiner Klage unter anderem die Umweltverträglichkeit der geplanten Autobahn angezweifelt. Eine weitere Klage gegen den ersten Abschnitt bei Lüneburg ist noch anhängig.