Stadt Braunschweig rechnet mit verzögerter Bearbeitung
Am 1. Januar 2020 tritt ein neues Wohngeldgesetz mit erheblichen Leistungsverbesserungen in Kraft. Wie die Stadt Braunschweig mitteilte, steigt der durchschnittliche Wohngeldbetrag pro Haushalt und Monat von derzeit 180 Euro um etwa 30 Prozent an. Wer bereits Wohngeld bezieht, muss sich um nichts kümmern – die Leistungen werden automatisch angepasst. Wer durch die neuen Einkommens- und Mietgrenzen erstmals Anspruch auf Wohngeld hat, sollte bis spätestens 31. Januar einen entsprechenden Antrag stellen. Die Verwaltung rechnet mit einer Vielzahl solcher Anträge. Deshalb bat sie vorsorglich um Verständnis, falls es deshalb zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen sollte.