Verwaltung reagiert mit neuer Verfügung auf verlorene Klage gegen ver.di
Wenn die Stadt Braunschweig im April zum diesjährigen „modeautofrühling“ einlädt, bleiben die Geschäfte außerhalb des Zentrums in punkto Sonntagsöffnung außen vor – ebenso beim „trendsporterlebnis“ im September und bei der „mummegenussmeile“ Anfang November. Wie die Verwaltung mitteilte, gelten alle für 2020 genehmigten verkaufsoffenen Sonntage nur für die Innenstadt innerhalb der Okerumflut. Alle anderen Läden müssen geschlossen bleiben – das gilt auch für einige Möbelhäuser im Norden der Stadt, die diese Sonntage bislang für eigene Aktionen genutzt hatten. Wie es weiter hieß, reagiert die Stadt damit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Die Kammer hatte im Vorfeld der so genannten „winterkunstzeit“ Anfang Februar einer entsprechenden Klage der Gewerkschaft ver.di stattgegeben.