Landesregierung beschließt neue Mietpreisbremse
Die niedersächsische Landesregierung hat eine Neufassung der so genannten Mietpreisbremse beschlossen. Darin wird die Begrenzung der Mieten in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt geregelt. Die Neufassung war nach Angaben von Bauminister Olaf Lies wegen diverser Gerichtsurteile notwendig geworden. Neu dabei ist demnach die Stadt Gifhorn (Bild). Dort darf die Miete bei einer Wiedervermietung künftig höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zudem ist der Vermieter verpflichtet, den neuen Mieter über die bisherige Miethöhe zu informieren. Diese Regelung gilt bis 2025 weiterhin auch für Braunschweig. Die Stadt Wolfsburg fällt dagegen nicht mehr unter die Mietpreisbremse. Dort könne der künftige Bedarf aufgrund erheblicher Bautätigkeit voraussichtlich gedeckt werden, so Lies. Wie es weiter hieß, haben die betroffenen Kommunen und Verbände jetzt sechs Wochen Zeit, zu den Plänen Stellung zu nehmen.