Stadt Braunschweig erlässt Verfügung für Silvester
In der Braunschweiger Innenstadt darf an Silvester kein Feuerwerk abgebrannt werden. Das geht aus einer Verfügung der Verwaltung hervor, die neben dem Gebiet innerhalb des Wilhelminischen Rings auch den Prinzenpark umfasst. Die konkrete Sperrzone ist auf der städtischen Webseite einsehbar. Darüber hinaus ist Pyrotechnik generell auch in unmittelbarer Nähe von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen tabu. Dazu zählen Fachwerkhäuser wie etwa in Riddagshausen, aber auch Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime sowie Kirchen. Hintergrund der Verfügung ist eine bundesweite Regelung, nach der zwar der Verkauf von Feuerwerk pandemiebedingt verboten ist, nicht aber das Abbrennen von Raketen und Böllern aus den Vorjahren. Im Bereich der Rathaus-Kolonnaden gilt zwischen Freitag 18 Uhr und 6 Uhr am Neujahrsmorgen außerdem ein striktes Alkoholverbot. Oberbürgermeister Thorsten Kornblum appellierte an die Bevölkerung, sich an Silvester vorsichtig zu verhalten, Menschengruppen zu vermeiden und sich bei Feiern im Familienkreis vorher zu testen. „Insbesondere mit Blick auf Omikron sollten wir alles tun, um Ausbreitungen zu vermeiden“, so der OB.