Aus der Okerwelle-Sozialredaktion: Vermieter darf Miete nicht vom Jobcenter einklagen
Wenn ein Empfänger von Grundsicherung mit der Zahlung der Miete im Rückstand ist, hat der Vermieter kein Recht, die ausstehende Miete vom Jobcenter einzuklagen. Das geht aus einem neuen Gerichtsurteil hervor. Mehr dazu von Ralf Martin.