Stadt Braunschweig veröffentlicht Merkblatt für Veranstalter von Osterfeuern
So genannte Osterfeuer müssen auch in diesem Jahr rechtzeitig angemeldet werden. Darauf hat die Stadt Braunschweig hingewiesen. Wie es in einer Mitteilung heißt, sind bei diesen Brauchtumsveranstaltungen strenge Regeln zu beachten. Wichtig ist demnach unter anderem der öffentliche Charakter eines Osterfeuers. Deshalb sind dafür beispielsweise Kleingarten- oder Sportvereine geeignet, nicht aber private Gärten. Auch eine zweckfremde Nutzung etwa zur Müllverbrennung ist tabu, ebenso flüssiger Brennstoff wie Benzin oder Öl. Ein Merkblatt mit allen Details ist hier verfügbar. Meldeschluss für das Osterfeuer 2023 ist am 24. März.