Auch Pflegeheimbewohner können laut SoVD Anspruch geltend machen

Auch Bewohner von Pflegeheimen können Wohngeld beantragen. Darauf hat der Sozialverband SoVD in Braunschweig hingewiesen. Hintergrund ist das so genannte „Wohngeld“ plus, das Anfang dieses Jahres eingeführt wurde. Nach Angaben von Regionalleiter Kai Bursie haben damit auch Pflegebedürftige einen Leistungsanspruch. Das gilt gleichermaßen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, wie für Heimbewohner. Der Anspruch ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft. Unter anderem dürfen keine weiteren Sozialleistungen wie etwa Grundsicherung im Alter bezogen werden. Zudem prüft die Wohngeldstelle Einkünfte und Vermögen. Letzteres wird allerdings erst berücksichtigt, wenn e 60.000 Euro übersteigt. Wie Bursie weiter mitteilte, ist in Niedersachsen ein spezielles Antragsformular für Pflegeheim-Bewohner verfügbar. Mehr Informationen zum Thema bietet die Braunschweiger SoVD-Geschäftsstelle im Bäckerklint.