Bürgerbegehren gegen Unterführung von Bahnübergang Gliesmarode unzulässig
Das Bürgerbegehren zur Sanierung des Bahnübergangs Grünewaldstraße ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht beschlossen. Das Gericht bestätigte damit Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Braunschweig vom 12. Dezember 2023. Die Stadt und die Ratsmehrheit hatten sich für eine Unterführung entschlossen, die Initiatoren des Bürgerbegehrens plädieren dagegen ebenso wie CDU und BIBS für die Beibehaltung der bisherigen Schranken mit kürzeren Schließzeiten. Sie hatten gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsausschusses Klage eingereicht sowie einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Den Eilantrag lehnte das Gericht nun ab. Die Neuplanung des Bahnübergangs sei eine Thematik, die aufgrund ihrer Komplexität im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Bürgerbegehren zu solchen Sachverhalten sind laut Gesetz ausgeschlossen.