Initiatoren des Bürgerbegehrens Grünewaldstraße kündigen weitere Schritte an
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig zum Bürgerbegehren Grünewaldstraße, haben die Initiatoren angekündigt, nicht aufgeben zu wollen. Das Gericht hatte das Bürgerbegehren für unzlulässig erklärt. Die Neuplanung des Bahnübergangs sei eine Thematik, die aufgrund ihrer Komplexität im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Bürgerbegehren zu solchen Sachverhalten sind laut Gesetz ausgeschlossen. Die Kläger widersprechen dieser Position und argumentieren, dass ein Planfeststellungsverfahren nur bei Umsetzung der von der Stadt bevorzugten Variante notwendig wäre. Ihr Anliegen ziele jedoch darauf ab, diese Variante zu verhindern und stattdessen den bestehenden beschrankten Bahnübergang mit optimierten Öffnungszeiten beizubehalten. Die Initiatoren planen nun, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzureichen, falls die juristische Prüfung positive Erfolgsaussichten zeigt. Zudem fordern Sie eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht, weil von Seiten der Stadt eine aus ihrer Sicht fehlerhafte Vorlage für den Verwaltungsausschuss erstellt worden sei.