Bürgerbegehren zum Bahnübergang Grünewaldstraße ist grundsätzlich zulässig
Die Braunschweiger Initiative Grünewaldstraße hat einen juristischen Teilerfolg erstritten: Anders als die Stadtverwaltung hält das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Bild) ein Bürgerbegehren über die Erneuerung des Bahnübergangs Grünewaldstraße für prinzipiell zulässig. Während die Stadt dort eine Unterführung bauen will, spricht sich die Initiative für die so genannte Nullplus-Variante aus – das heißt: es bleibt bei einem beschrankten Übergang, allerdings mit deutlich kürzeren Schließzeiten. Die Stadt hatte den Vorstoß mit der Begründung abgelehnt, für Entscheidungen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens sei ein Bürgerbegehren unzulässig. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte diese Auffassung bestätigt. Dessen Urteil wurde jetzt aber von der höchsten Instanz kassiert: Gegenstand des Begehrens sei zunächst nur eine Abstimmung darüber, welcher Variante die Stadt den Vorzug geben soll, so die Lüneburger Richter. Selbst wenn das Votum zugunsten der Schranken-Lösung ausfallen sollte, könne sich die Politik immer noch anders entscheiden. Erst dann käme ein Planfeststellungsverfahren ins Spiel. — Foto (c) Bubo