Viele Kunden der Braunschweigischen Landessparkasse (BLSK) sind sauer: Seit gut einem Jahr hat das Geldinstitut mehrere Filialen dicht gemacht, und in anderen Zweigstellen stehen nur noch Geldautomaten. Für Überweisungen oder gar eine persönliche Beratung muss man zum Teil kilometerweit fahren. Aber darf die BLSK das eigentlich eigenmächtig entscheiden? Genau diese Frage treibt aktuell viele Kommunalpolitiker um – so auch Sabine Bartsch von der BiBS im Braunschweiger Rat. Sie hat sich beim niedersächsischen Finanzministerium nach der Rechtslage erkundigt. Peter Michael Möckel hat mit ihr gesprochen.